Fachwirt Hero

B2B AGB

Version 1.0  ·  Stand: 26.09.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildungsanbieter

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Partnerportals und des Kursverzeichnisses von Fachwirt Hero durch Bildungsanbieter

Stand: 26. September 2026

Daniel Roß, IT & Marketing, Breithornstraße 2, 81825 München (nachfolgend „Fachwirt Hero“), betreibt unter der Marke „Fachwirt Hero“ eine Lern-App zur Vorbereitung auf Fortbildungsprüfungen, ein öffentliches Kursverzeichnis für Vorbereitungslehrgänge unter fachwirt-hero.de sowie ein Partnerportal für Bildungsanbieter unter b2b.fachwirt-hero.com. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Fachwirt Hero und den Bildungsanbietern, die sich im Partnerportal registrieren (nachfolgend „Anbieter“).

§ 1 Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Fachwirt Hero und dem Anbieter über die Nutzung des Partnerportals, die Veröffentlichung von Angeboten im Kursverzeichnis, die Vermittlung von Anfragen sowie die übrigen im Partnerportal bereitgestellten Funktionen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn Fachwirt Hero ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Die Leistungen von Fachwirt Hero nach diesen Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Registrierung und Nutzung ausgeschlossen. Mit der Registrierung versichert der Anbieter, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder für eine der vorgenannten Einrichtungen zu handeln.

(3) Bestehen Zweifel an der Unternehmereigenschaft, ist Fachwirt Hero berechtigt, vor oder nach der Freischaltung einen geeigneten Nachweis zu verlangen, insbesondere eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug. Legt der Anbieter den Nachweis nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Aufforderung vor, kann Fachwirt Hero den Zugang sperren.

(4) Für die Nutzung der Lern-App durch Lernende gelten gesonderte Nutzungsbedingungen, die nicht Gegenstand dieses Vertrags sind.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Fachwirt Hero stellt dem Anbieter das Partnerportal nach Maßgabe dieser Bedingungen im jeweils aktuellen Funktionsumfang zur Verfügung. Über das Partnerportal kann der Anbieter insbesondere ein öffentliches Anbieterprofil pflegen, Kursangebote im Kursverzeichnis veröffentlichen sowie Anfragen von Interessenten empfangen und bearbeiten. Soweit Fachwirt Hero die entsprechenden Module für ihn freischaltet, kann der Anbieter darüber hinaus Lizenzcodes für die Lern-App erwerben und ausgeben, zusammengefasste Lernstatistiken seiner Teilnehmer einsehen, Nachrichten an seine Teilnehmer versenden und Übungsblätter erstellen. Die Freischaltung einzelner Module liegt im Ermessen von Fachwirt Hero.

(2) Fachwirt Hero erbringt eine Vermittlungs- und Darstellungsleistung. Verträge über Bildungsleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Interessenten zustande; Fachwirt Hero wird nicht Vertragspartei und wirkt beim Vertragsschluss nicht als Vertreter mit. Fachwirt Hero schuldet weder eine bestimmte Anzahl von Aufrufen oder Anfragen noch den Abschluss von Verträgen mit Interessenten.

(3) Fachwirt Hero ist berechtigt, unentgeltlich bereitgestellte Funktionen jederzeit weiterzuentwickeln, zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Ansprüche des Anbieters entstehen hieraus nicht. Für die Einführung und Änderung von Entgelten gilt § 10 Absatz 6.

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss und Zugang

(1) Die Darstellung des Partnerportals stellt kein Angebot im Rechtssinne dar. Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Anbieter ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Fachwirt Hero den Zugang nach Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse und Prüfung der Registrierung freischaltet. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.

(2) Mit der Registrierung schließt der Anbieter zugleich den Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Anlage 1 ab, indem er dessen Geltung gesondert bestätigt.

(3) Der Anbieter hat bei der Registrierung und während der gesamten Vertragslaufzeit vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(4) Der Anbieter kann weitere Personen seiner Organisation als Nutzer anlegen. Er stellt sicher, dass diese Personen die Pflichten aus diesem Vertrag einhalten, und muss sich ihr Handeln wie eigenes zurechnen lassen. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs, hat der Anbieter Fachwirt Hero unverzüglich zu unterrichten.

(5) Jeder Anbieter darf nur einen Zugang unterhalten. Ist der Zugang eines Anbieters gesperrt oder hat Fachwirt Hero den Vertrag wegen eines Verstoßes gegen diese Bedingungen gekündigt, ist es dem Anbieter untersagt, sich erneut zu registrieren, sei es unter anderer Firma oder Bezeichnung, über Dritte oder über mit ihm verbundene oder von ihm beherrschte Unternehmen. Fachwirt Hero ist berechtigt, einen unter Verstoß gegen diese Bestimmung angelegten Zugang ohne vorherige Ankündigung zu sperren und den hierüber geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 4 Inhalte des Anbieters und Wahrheitspflicht

(1) Der Anbieter ist für sämtliche Inhalte, die er oder die ihm zuzurechnenden Nutzer in das Partnerportal einstellen, allein verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere die Angaben im öffentlichen Anbieterprofil, die Beschreibungen, Preise, Termine und Durchführungsorte der Kursangebote, die Angaben zu Fördermöglichkeiten wie dem Aufstiegs-BAföG oder dem Bildungsurlaub, die Angaben zu Zertifizierungen und Zulassungen wie AZAV oder ZFU, hochgeladene Logos und Broschüren sowie verlinkte Videos (nachfolgend „Anbieterinhalte“).

(2) Der Anbieter gewährleistet, dass die Anbieterinhalte jederzeit aktuell, vollständig und zutreffend sind und weder gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht, noch gegen Rechte Dritter verstoßen. Er wird insbesondere keine Förderfähigkeit, Zertifizierung, Zulassung oder Bestehensquote angeben, die nicht besteht oder nicht belegt werden kann, und veraltete Termine und Preise unverzüglich berichtigen.

(3) Änderungen am öffentlichen Anbieterprofil werden unmittelbar veröffentlicht. Kursangebote kann Fachwirt Hero vor ihrer Veröffentlichung sichten und über ihre Freigabe entscheiden. Fachwirt Hero ist jedoch nicht verpflichtet, Anbieterinhalte vor oder nach ihrer Veröffentlichung auf Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit zu überprüfen, und macht sich Anbieterinhalte durch eine Sichtung oder Freigabe nicht zu eigen. Fachwirt Hero verändert Anbieterinhalte nicht.

(4) Erhält Fachwirt Hero Kenntnis von Anbieterinhalten, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Bedingungen verstoßen, oder bestehen hierfür konkrete Anhaltspunkte, ist Fachwirt Hero berechtigt, die betroffenen Anbieterinhalte ganz oder teilweise zu löschen oder unsichtbar zu schalten. Das Nähere regelt § 12.

§ 5 Rechte an Anbieterinhalten

(1) Der Anbieter versichert, Inhaber sämtlicher Urheber-, Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechte an den Anbieterinhalten zu sein oder über die erforderlichen Nutzungsrechte und die Einwilligungen abgebildeter Personen zu verfügen, um Fachwirt Hero die Rechte nach Absatz 2 einräumen zu können.

(2) Der Anbieter räumt Fachwirt Hero an den Anbieterinhalten ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes und auf die Dauer des Vertragsverhältnisses zuzüglich einer Auslauffrist von drei Monaten beschränktes Recht ein, diese zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und in sonstiger Weise zu nutzen, soweit dies dem Betrieb des Kursverzeichnisses, der Lern-App und des Partnerportals sowie der Bewerbung dieser Dienste dient. Umfasst sind insbesondere die Darstellung auf den Websites und in der App von Fachwirt Hero, in Suchmaschinen und strukturierten Daten, in Vergleichsansichten und Newslettern von Fachwirt Hero sowie die Verwendung von Name und Logo des Anbieters auf den von ihm selbst erstellten Übungsblättern und in Referenzdarstellungen von Fachwirt Hero. Eine inhaltliche Bearbeitung ist hiervon nicht umfasst; zulässig bleiben lediglich technisch bedingte Anpassungen der Darstellung wie Skalierung, Zuschnitt auf Anzeigeformate und die Übernahme in die einheitliche Gestaltung des Kursverzeichnisses.

(3) Videos werden ausschließlich im Wege der Verlinkung oder der Einbettung der vom Anbieter angegebenen Inhalte bei der jeweiligen Videoplattform genutzt. Der Anbieter stellt sicher, dass diese Form der Einbindung zulässig ist.

§ 6 Freistellung

(1) Der Anbieter stellt Fachwirt Hero auf erstes Anfordern vollständig von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte, insbesondere Mitbewerber, Rechteinhaber, Verbände, Teilnehmer, Interessenten oder Behörden, gegen Fachwirt Hero wegen einer Verletzung ihrer Rechte, wegen unzutreffender Angaben in Anbieterinhalten oder wegen eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften durch Anbieterinhalte oder durch eine sonstige vertragswidrige Nutzung der Dienste durch den Anbieter geltend machen.

(2) Die Freistellung umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe, mindestens in Höhe der gesetzlichen Gebühren.

(3) Fachwirt Hero unterrichtet den Anbieter unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Anbieter stellt Fachwirt Hero sämtliche Informationen, die für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung erforderlich sind, unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung.

§ 7 Datenschutz

(1) Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen dieses Vertrags in unterschiedlichen, voneinander getrennten Rollen. Bei der Übermittlung von Anfragen von Interessenten ist jede Partei eigenständig Verantwortlicher (Absätze 2 bis 6). Für die Daten, die bei der Nutzung der Lern-App durch Teilnehmer entstehen, ist Fachwirt Hero allein Verantwortlicher (Absätze 7 und 8). Beim Versand von Nachrichten des Anbieters an Teilnehmer ist Fachwirt Hero Auftragsverarbeiter des Anbieters (Absatz 9). Eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 DSGVO wird in keinem dieser Fälle begründet.

(2) Anfragen von Interessenten übermittelt Fachwirt Hero an den Anbieter, nachdem der Interessent seine Anfrage bestätigt und in die Übermittlung an den namentlich bezeichneten Anbieter eingewilligt hat. Die Übermittlung erfolgt zwischen zwei eigenständigen Verantwortlichen; eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO liegt weder in die eine noch in die andere Richtung vor. Fachwirt Hero ist für die Erhebung der Anfragedaten, die Einholung der Einwilligung und die Übermittlung verantwortlich sowie für die Verarbeitung zu eigenen Zwecken, insbesondere zum Nachweis der Einwilligung, zur Abrechnung, zur Messung der Qualität des Kursverzeichnisses und zur Ermittlung von Antwortquoten. Mit dem Zugang der Daten beim Anbieter trägt dieser für jede weitere Verarbeitung die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung.

(3) Der Anbieter darf die übermittelten Daten ausschließlich zur Beratung des Interessenten zu dem angefragten Bildungsangebot sowie zur Anbahnung und Durchführung eines daraus hervorgehenden Vertrags mit dem Interessenten verwenden. Jede andere Verwendung ist untersagt, insbesondere die Veräußerung, Vermietung oder sonstige Überlassung der Daten an Dritte, ihre Zusammenführung mit Adressbeständen zu Werbezwecken sowie die Aufnahme des Interessenten in Werbe-Newsletter oder seine Ansprache zu Werbezwecken, sofern der Anbieter hierfür nicht selbst eine eigene, wirksame Einwilligung des Interessenten eingeholt hat. Ein Verstoß berechtigt Fachwirt Hero zu den Maßnahmen nach § 12 und löst die Vertragsstrafe nach § 14 aus.

(4) Der Anbieter hält bei der Verarbeitung der übermittelten Daten die Vorschriften der DSGVO und des BDSG ein. Er erfüllt die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO in eigener Verantwortung, wahrt die Rechte der Interessenten, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, und löscht die Daten, sobald sie für die in Absatz 3 genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch sechs Monate nach Eingang der Anfrage, sofern kein Vertrag mit dem Interessenten zustande gekommen ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Richtet ein Interessent ein Ersuchen, das die Verarbeitung beim Anbieter betrifft, an Fachwirt Hero, leitet Fachwirt Hero es an den Anbieter weiter, der es in eigener Verantwortung beantwortet.

(5) Der Anbieter stellt Fachwirt Hero auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Bußgeldern und Kosten frei, die auf einer Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten durch den Anbieter bei der Verarbeitung der übermittelten Daten beruhen; § 6 Absätze 2 und 3 gilt entsprechend. Die Pflichten nach den Absätzen 3 bis 5 bestehen über das Ende dieses Vertrags hinaus fort, solange der Anbieter übermittelte Daten verarbeitet.

(6) Fachwirt Hero kann Interessenten, die hierin gesondert eingewilligt haben, nach einer Anfrage befragen, ob der Anbieter sich bei ihnen gemeldet hat. Die Antworten verarbeitet Fachwirt Hero als eigener Verantwortlicher. Sie werden ausschließlich in zusammengefasster Form ausgewertet und dem Anbieter erst dann als Quote angezeigt, wenn so viele Antworten vorliegen, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Interessenten möglich sind.

(7) Für die personenbezogenen Daten, die bei der Nutzung der Lern-App durch Teilnehmer entstehen, einschließlich der Daten über die Einlösung von Lizenzcodes, ist Fachwirt Hero allein Verantwortlicher. Eine Verarbeitung im Auftrag des Anbieters findet insoweit nicht statt. Der Anbieter erhält aus diesen Daten ausschließlich zusammengefasste Gruppenstatistiken, die erst angezeigt werden, wenn eine Gruppe mindestens fünf Teilnehmer und dreißig Antworten umfasst.

(8) Dem Anbieter ist jeder technische oder logische Versuch untersagt, aus den Gruppenstatistiken, allein oder in Verbindung mit anderen Informationen, Rückschlüsse auf das Lernverhalten, die Leistungen oder die Identität einzelner Teilnehmer zu ziehen, insbesondere durch Kombination oder Differenzbildung von Filtern, Zeiträumen und Gruppenzuschnitten, durch die gezielte Bildung kleiner Gruppen oder durch automatisierte Abfragen. Ein Verstoß berechtigt Fachwirt Hero zur sofortigen Sperrung des Zugangs nach § 12 Absatz 3.

(9) Soweit der Anbieter über die Nachrichtenfunktion Mitteilungen an Teilnehmer versendet, verarbeitet Fachwirt Hero die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag und nach Weisung des Anbieters. Hierfür gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Anlage 1. Die Nutzung der Nachrichtenfunktion setzt dessen Abschluss voraus.

§ 8 Kursverzeichnis, Reihenfolge und Kennzeichnung

(1) Ein Anspruch des Anbieters auf eine bestimmte Position seiner Angebote in Suchergebnissen oder Listen, auf eine bestimmte Reihenfolge, auf die Darstellung an hervorgehobener Stelle oder auf eine ständige Präsenz auf bestimmten Seiten besteht nicht, soweit nicht eine entgeltliche Platzierung ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Im Kursverzeichnis werden nur freigegebene Angebote mit mindestens einem laufenden oder bevorstehenden Termin angezeigt, die den vom Nutzer gewählten Filtern entsprechen. In der Standardsortierung „Relevanz“ werden zunächst die als Anzeige gekennzeichneten Angebote mit entgeltlicher Premium-Platzierung und danach die übrigen Angebote dargestellt. Innerhalb beider Gruppen richtet sich die Reihenfolge nach dem HERO-Score des Angebots, bei gleicher Punktzahl nach dem niedrigeren Einstiegspreis, sodann nach dem früheren Kursbeginn und zuletzt nach dem Zeitpunkt der Aufnahme in das Verzeichnis. Der HERO-Score bemisst sich nach den vom Anbieter angegebenen kundenbezogenen Leistungsmerkmalen des Angebots, etwa Zertifizierungen, dem Einschluss von Prüfungsgebühren oder einer Bestehensgarantie, sowie nach dem Einstiegspreis im Verhältnis zum Median vergleichbarer Angebote; eine Premium-Platzierung wirkt sich auf den HERO-Score nicht aus. Bei einer Suche nach Postleitzahl tritt an die Stelle des HERO-Scores ein Relevanzwert, der den HERO-Score um die Entfernung zum nächstgelegenen Durchführungsort mindert. Nutzer können andere Sortierungen wählen, die weder die Premium-Platzierung noch den HERO-Score berücksichtigen. Ob Fachwirt Hero für ein Angebot eine Vergütung erhält, beeinflusst die Reihenfolge nicht. Eine ausführliche Beschreibung einschließlich der Punktwerte veröffentlicht Fachwirt Hero unter fachwirt-hero.de/kurse/so-sortieren-wir.

(3) Fachwirt Hero behält sich vor, entgeltliche Premium-Platzierungen anzubieten und im Kursverzeichnis auch Angebote Dritter darzustellen, bei denen die Anmeldung beim Dritten erfolgt und Fachwirt Hero eine Vergütung erhalten kann (Affiliate-Angebote). Premium-Platzierungen und Affiliate-Angebote werden als solche gekennzeichnet.

(4) Dem Anbieter ist jede Einflussnahme auf die Reihenfolge, den HERO-Score, die Kennzahlen oder die Darstellung von Angeboten mit anderen als den nach Absatz 2 vorgesehenen Mitteln untersagt, insbesondere durch automatisierte Aufrufe, Klicks oder Anfragen, durch fingierte Anfragen oder durch die Veranlassung Dritter hierzu.

§ 9 Lizenzcodes und Nachrichtenfunktion

(1) Lizenzcodes berechtigen einen Teilnehmer zur Nutzung der kostenpflichtigen Funktionen der Lern-App für die beim Erwerb gewählte Laufzeit. Der Anbieter darf Lizenzcodes ausschließlich an Teilnehmer seiner eigenen Bildungsangebote und nur als Bestandteil eines solchen Angebots ausgeben oder veräußern. Die isolierte Veräußerung oder sonstige Weitergabe von Lizenzcodes ohne Verbindung zu einem eigenen Bildungsangebot, insbesondere über Handels- oder Auktionsplattformen, ist untersagt. In der Preisgestaltung gegenüber seinen Teilnehmern ist der Anbieter frei.

(2) Ein vom Teilnehmer bereits eingelöster Lizenzcode bleibt bis zum Ende seiner Laufzeit gültig, auch wenn das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter endet oder sein Zugang gesperrt wird. Im Verhältnis zu seinen Teilnehmern haftet allein der Anbieter dafür, dass die ihm vorbehaltenen Funktionen, insbesondere Gruppenstatistiken, Nachrichten und Wochenthemen, nach Beendigung oder Sperrung nicht mehr zur Verfügung stehen; er stellt Fachwirt Hero von hierauf gestützten Ansprüchen seiner Teilnehmer nach Maßgabe des § 6 frei.

(3) Die Nachrichtenfunktion darf ausschließlich für organisatorische und inhaltliche Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Bildungsangebot verwendet werden, an dem die Empfänger teilnehmen. Werbung jeder Art ist untersagt, insbesondere für weitere Kurse des Anbieters oder Dritter sowie Verkaufsangebote für Lernmaterialien. Der Anbieter ist für den Inhalt seiner Nachrichten allein verantwortlich; § 4 Absatz 2 und § 6 gelten entsprechend.

§ 10 Entgelte, Guthaben, Zahlung und Verzug

(1) Die Registrierung und die Veröffentlichung von Angeboten im Kursverzeichnis sind derzeit unentgeltlich. Entgeltlich sind die im Partnerportal oder in einem gesonderten Angebot als solche ausgewiesenen Leistungen, insbesondere der Erwerb von Guthaben (Credits) für Lizenzcodes und Premium-Platzierungen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung genannten Preise.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Anbieter ohne weitere Mahnung in Verzug. Im Verzug schuldet der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Befindet sich der Anbieter länger als sieben Tage mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Fachwirt Hero berechtigt, das öffentliche Anbieterprofil und sämtliche Kursangebote des Anbieters bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen unsichtbar zu schalten und den Zugang zu entgeltlichen Funktionen des Partnerportals auszusetzen. Fachwirt Hero unterrichtet den Anbieter hierüber unter Angabe des Grundes. § 9 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt.

(5) Guthaben ist ab dem Tag seiner Gutschrift vierundzwanzig Monate gültig und verfällt danach, soweit es nicht verbraucht ist; verbraucht wird stets das älteste Guthaben zuerst. Guthaben ist nicht übertragbar und wird nicht ausgezahlt. Endet der Vertrag durch Kündigung des Anbieters nach § 15 Absatz 1, verfällt nicht verbrauchtes Guthaben mit Vertragsende. Endet der Vertrag durch ordentliche Kündigung von Fachwirt Hero oder durch Kündigung des Anbieters nach Absatz 6 oder § 16 Absatz 2, erstattet Fachwirt Hero das nicht verbrauchte, noch gültige Guthaben zum Erwerbspreis. Kündigt Fachwirt Hero den Vertrag aus wichtigem Grund wegen eines Verstoßes des Anbieters gegen diese Bedingungen, behält Fachwirt Hero das nicht verbrauchte Guthaben als pauschalierten Schadensersatz für den durch den Verstoß entstandenen Aufwand und Reputationsschaden ein; dem Anbieter bleibt der Nachweis gestattet, dass Fachwirt Hero kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Fachwirt Hero ist berechtigt, für bislang unentgeltliche Leistungen Entgelte einzuführen, insbesondere für die Veröffentlichung von Angeboten oder für die Vermittlung von Anfragen, oder bestehende Abrechnungsmodelle umzustellen. Die Änderung wird dem Anbieter mindestens sechs Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Anbieter ist berechtigt, der Änderung bis zu ihrem Wirksamwerden zu widersprechen; der Widerspruch gilt als Kündigung des Vertrags zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens, zu dem seine Angebote aus dem Kursverzeichnis entfernt werden. Widerspricht der Anbieter nicht, gelten die neuen Entgelte ab ihrem Wirksamwerden für die Leistungen, die er danach in Anspruch nimmt. Fachwirt Hero weist in der Ankündigung auf das Widerspruchsrecht und seine Folgen hin.

§ 11 Verfügbarkeit, Datensicherung und Schutz der Plattform

(1) Fachwirt Hero bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Dienste, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Einschränkungen können sich insbesondere aus Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Dritten oder höherer Gewalt ergeben.

(2) Die Sicherung der Anbieterinhalte, insbesondere der Kursbeschreibungen und der in das Partnerportal importierten Daten, sowie der ihm übermittelten Anfragedaten obliegt dem Anbieter. Er sichert diese Daten in angemessenen Abständen in eigener Verantwortung, insbesondere durch Aufbewahrung der Quelldaten für Importe und durch Übernahme eingegangener Anfragen in eigene Systeme.

(3) Dem Anbieter ist es untersagt, Inhalte oder Daten, die ihm über das Partnerportal oder das Kursverzeichnis zugänglich sind, insbesondere Angebote und Angaben anderer Anbieter, Kennzahlen und Statistiken, automatisiert oder systematisch auszulesen, zu kopieren oder zu sammeln, sie zum Aufbau eigener Datenbanken oder Verzeichnisse zu verwenden oder sie außerhalb der vertraglich vorgesehenen Zwecke kommerziell zu verwerten. Der Anbieter wird die Dienste ferner nicht in einer Weise nutzen, die ihre Funktionsfähigkeit oder Sicherheit beeinträchtigt, keine automatisierten Abfragen außerhalb der von Fachwirt Hero bereitgestellten Schnittstellen vornehmen und keine Schutzmechanismen umgehen.

§ 12 Meldungen, Sperrung und Entfernung

(1) Hinweise auf Inhalte im Kursverzeichnis, die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Bedingungen verstoßen, nimmt Fachwirt Hero unter support@fachwirt-hero.de entgegen, prüft sie zeitnah und unterrichtet den Hinweisgeber über das Ergebnis.

(2) Fachwirt Hero ist berechtigt, Anbieterinhalte ganz oder teilweise zu löschen oder unsichtbar zu schalten, einzelne Funktionen zu beschränken oder den Zugang des Anbieters vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anbieter gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Bedingungen verstößt, oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt Fachwirt Hero die berechtigten Interessen des Anbieters, insbesondere die Schwere des Verstoßes und die Frage, ob es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt.

(3) Ein Verstoß gegen § 3 Absatz 5, § 7 Absatz 3 oder 8, § 8 Absatz 4 oder § 11 Absatz 3 berechtigt Fachwirt Hero zur sofortigen Sperrung des Zugangs.

(4) Fachwirt Hero teilt dem Anbieter spätestens mit dem Wirksamwerden einer Maßnahme nach den Absätzen 2 und 3 in Textform die Maßnahme und ihre Gründe mit, es sei denn, eine Mitteilung ist aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung unzulässig. Einwände gegen eine Maßnahme kann der Anbieter in Textform an support@fachwirt-hero.de richten; Fachwirt Hero prüft sie und teilt dem Anbieter das Ergebnis mit.

(5) Maßnahmen nach dieser Vorschrift lassen die Gültigkeit bereits eingelöster Lizenzcodes unberührt.

§ 13 Vertragsstrafe

(1) Verstößt der Anbieter vorsätzlich gegen eine der nachfolgend genannten Pflichten, verpflichtet er sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe an Fachwirt Hero zu zahlen, deren Höhe Fachwirt Hero nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall von dem zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann. Dies gilt für die Angabe einer nicht bestehenden Zertifizierung, Zulassung oder Förderfähigkeit entgegen § 4 Absatz 2, für die Verwendung oder Weitergabe von Anfragedaten entgegen § 7 Absatz 3 und für die Einflussnahme auf die Reihenfolge, den HERO-Score oder die Kennzahlen entgegen § 8 Absatz 4.

(2) Mehrere gleichartige Handlungen, die auf einem einheitlichen Entschluss beruhen, gelten als ein Fall der Zuwiderhandlung. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch wegen desselben Verstoßes angerechnet. Das Recht, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, sowie die Rechte nach § 12 und § 15 Absatz 2 bleiben unberührt.

§ 14 Haftung

(1) Fachwirt Hero haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Fachwirt Hero, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, im Falle der Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Fachwirt Hero auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für den Verlust von Daten haftet Fachwirt Hero im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Anbieter nach § 11 Absatz 2 eingetreten wäre. Für Schäden aus einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Dienste, insbesondere aus entgangenen Anfragen oder Geschäftsabschlüssen, haftet Fachwirt Hero nur nach Maßgabe des Absatzes 1.

(4) Für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen haftet Fachwirt Hero nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den übrigen Fällen des Absatzes 1.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Fachwirt Hero.

§ 15 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Anbieter kann ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Fachwirt Hero kann den Vertrag mit einer Frist von dreißig Tagen in Textform kündigen und teilt dem Anbieter dabei die Gründe mit.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Fachwirt Hero insbesondere vor, wenn der Anbieter schwerwiegend oder trotz Abmahnung wiederholt gegen die §§ 3 Absatz 5, 4, 7, 8, 9 oder 11 Absatz 3 verstößt, einen nach § 1 Absatz 3 verlangten Nachweis nicht erbringt oder mit einer fälligen Zahlung länger als dreißig Tage in Verzug ist.

(3) Mit Beendigung des Vertrags werden das Anbieterprofil und die Kursangebote aus dem Kursverzeichnis entfernt und der Zugang zum Partnerportal geschlossen. Fachwirt Hero löscht die Anbieterinhalte dreißig Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 16 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Fachwirt Hero ist berechtigt, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder behördlicher Vorgaben, zur Schließung von Regelungslücken oder aufgrund der Weiterentwicklung der Dienste erforderlich ist und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Anbieters verschiebt. Die Einführung und Änderung von Entgelten richtet sich ausschließlich nach § 10 Absatz 6.

(2) Fachwirt Hero teilt dem Anbieter Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Anbieter nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Fachwirt Hero weist in der Mitteilung auf die Bedeutung des Schweigens, das Widerspruchsrecht und das Recht des Anbieters hin, den Vertrag bis zum Wirksamwerden zu kündigen. Widerspricht der Anbieter, ist Fachwirt Hero berechtigt, den Vertrag nach § 15 Absatz 1 zu kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

(2) Ist der Anbieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München. Fachwirt Hero ist berechtigt, den Anbieter auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Anlage 1: Vertrag über die Auftragsverarbeitung

Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO für die Nachrichtenfunktion

zwischen dem Anbieter als Verantwortlichem (nachfolgend „Verantwortlicher“) und Fachwirt Hero als Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“).

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen bei der Bereitstellung der Nachrichtenfunktion des Partnerportals. Über diese Funktion verfasst der Verantwortliche Mitteilungen an Teilnehmer seiner Bildungsangebote, die mit einem von ihm ausgegebenen Lizenzcode die Lern-App nutzen. Der Auftragsverarbeiter stellt diese Mitteilungen im Posteingang der App und als Push-Mitteilung zu und zeigt dem Verantwortlichen eine zusammengefasste Lesequote an.

(2) Die Übermittlung von Anfragen von Interessenten und die Verarbeitung der Nutzungsdaten der Lern-App sind nicht Gegenstand dieses Vertrags; insoweit gilt § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bildungsanbieter.

(3) Dieser Vertrag gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags und endet mit dessen Beendigung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf; § 10 bleibt unberührt.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, betroffene Personen

(1) Die Verarbeitung umfasst die Speicherung der vom Verantwortlichen verfassten Mitteilungen, die Ermittlung der Empfänger nach den vom Verantwortlichen gewählten Kriterien wie Bildungsangebot und Standort, die Zustellung an die Empfänger, die Speicherung des Zustell- und Lesestatus je Empfänger sowie die Anzeige einer zusammengefassten Lesequote. Zweck der Verarbeitung ist ausschließlich die Übermittlung organisatorischer und inhaltlicher Mitteilungen des Verantwortlichen an seine Teilnehmer.

(2) Verarbeitet werden der Inhalt der Mitteilung, Name und Organisation des absendenden Nutzers des Verantwortlichen, die interne Kennung des Teilnehmerkontos, die Zuordnung des Teilnehmers zu Bildungsangebot und Standort über den eingelösten Lizenzcode, das Gerätekennzeichen für Push-Mitteilungen sowie die Zeitpunkte der Zustellung und des Lesens je Empfänger.

(3) Betroffen sind die Teilnehmer der Bildungsangebote des Verantwortlichen, die einen von ihm ausgegebenen, noch gültigen Lizenzcode eingelöst haben, sowie die Nutzer des Verantwortlichen im Partnerportal, die Mitteilungen verfassen.

(4) Der Verantwortliche erhält aus der Verarbeitung keine Angaben, die einzelne Empfänger identifizieren. Die Lesequote wird erst ab zehn Empfängern angezeigt.

§ 3 Weisungen

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats hierzu verpflichtet; in diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen die rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

(2) Die Weisungen werden durch diesen Vertrag und durch die Nutzung der Nachrichtenfunktion, insbesondere durch Verfassen, Adressieren und Absenden einer Mitteilung, erteilt. Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform.

(3) Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich und ist berechtigt, die Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung der Weisung auszusetzen.

§ 4 Pflichten des Verantwortlichen

(1) Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für den Inhalt der Mitteilungen allein verantwortlich. Er erfüllt die Informationspflichten gegenüber den Teilnehmern nach Art. 13 DSGVO und weist sie darauf hin, dass er ihnen Mitteilungen über die Lern-App übermitteln kann.

(2) Der Verantwortliche versendet über die Nachrichtenfunktion keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO, keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen und keine Angaben zu Leistungen oder Verhalten einzelner namentlich bezeichneter Teilnehmer.

§ 5 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen und die Daten ausschließlich nach Weisung des Verantwortlichen verarbeiten.

§ 6 Technische und organisatorische Maßnahmen

(1) Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Maßnahmen sind in Anhang A beschrieben.

(2) Der Auftragsverarbeiter darf die Maßnahmen durch gleichwertige oder wirksamere Maßnahmen ersetzen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

§ 7 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Die in Anhang B aufgeführten Unterauftragsverarbeiter gelten als genehmigt.

(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens vier Wochen vorher in Textform über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, kann der Verantwortliche die Nachrichtenfunktion nicht weiter nutzen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

(3) Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich die in diesem Vertrag festgelegten Datenschutzpflichten auf und haftet gegenüber dem Verantwortlichen für deren Einhaltung.

(4) Eine Verarbeitung in einem Drittland erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

§ 8 Unterstützung des Verantwortlichen

(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet er ihr Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.

(2) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus den Art. 32 bis 36 DSGVO.

(3) Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die die Verarbeitung nach diesem Vertrag betrifft, unverzüglich, spätestens innerhalb von achtundvierzig Stunden nach Kenntniserlangung, mit den ihm bekannten Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO.

§ 9 Nachweise und Überprüfungen

(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind.

(2) Der Verantwortliche ist berechtigt, Überprüfungen einschließlich Inspektionen selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten, nicht im Wettbewerb mit dem Auftragsverarbeiter stehenden Prüfer durchzuführen. Inspektionen sind mindestens vier Wochen im Voraus anzukündigen und während der üblichen Geschäftszeiten ohne vermeidbare Störung des Betriebs durchzuführen. Der Nachweis kann vorrangig durch aktuelle Dokumentation und Selbstauskünfte erbracht werden.

§ 10 Löschung

(1) Der Auftragsverarbeiter löscht die Mitteilungen des Verantwortlichen einschließlich des zugehörigen Zustell- und Lesestatus zwölf Monate nach ihrem Versand, spätestens jedoch dreißig Tage nach Beendigung dieses Vertrags, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht. Löscht ein Teilnehmer sein Konto, werden die ihn betreffenden Zustell- und Lesedaten zusammen mit dem Konto gelöscht.

(2) Eine Herausgabe von Empfängerdaten an den Verantwortlichen findet nicht statt, da diese ihm auch während der Vertragslaufzeit nicht zugänglich sind.

§ 11 Haftung und Rangfolge

(1) Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bildungsanbieter, soweit Art. 82 DSGVO nicht entgegensteht.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen hinsichtlich der Auftragsverarbeitung die Regelungen dieses Vertrags vor. Für Änderungen gilt § 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

Anhang A: Technische und organisatorische Maßnahmen

Vertraulichkeit. Die Server und Datenbanken werden in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH in Deutschland betrieben. Administrative Zugriffe auf die Server sind auf den Betreiber beschränkt und erfolgen ausschließlich über verschlüsselte, authentifizierte Verbindungen. Datenbank und interne Dienste sind nicht aus dem Internet erreichbar, sondern nur innerhalb eines abgeschotteten internen Netzes. Der Zugang zum Partnerportal ist durch Passwort und Bestätigung der E-Mail-Adresse gesichert, Anmelde- und Registrierungsformulare sind gegen automatisierte Angriffe geschützt. Nutzer des Verantwortlichen können auf einzelne Standorte beschränkt werden. Empfängerdaten sind dem Verantwortlichen nicht zugänglich; die Lesequote wird erst ab einer Mindestzahl von Empfängern angezeigt.

Integrität. Sämtliche Verbindungen sind per TLS verschlüsselt. Eingaben werden serverseitig geprüft und bereinigt. Die Auswahl der Empfänger wird serverseitig auf die Lizenzcodes des Verantwortlichen und die für den jeweiligen Nutzer freigegebenen Standorte beschränkt, unabhängig von Eingaben in der Benutzeroberfläche.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit. Die Datenbestände werden regelmäßig gesichert. Die Dienste werden fortlaufend überwacht; bei Störungen erfolgt eine automatische Alarmierung. Automatisierte Angriffe werden durch Mengenbegrenzungen und eine verhaltensbasierte Angriffserkennung abgewehrt.

Überprüfung. Zugriffsbeschränkungen und Mindestgruppengrößen werden durch automatisierte Tests fortlaufend überprüft; Änderungen werden vor ihrer Auslieferung einer Sicherheitsdurchsicht unterzogen.

Anhang B: Unterauftragsverarbeiter

Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland: Hosting der Server und Datenbanken in Deutschland.

Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, und Google LLC, USA: Zustellung von Push-Mitteilungen über Firebase Cloud Messaging; verarbeitet werden das Gerätekennzeichen und der Text der Push-Mitteilung. Die Übermittlung in die USA erfolgt auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-US Data Privacy Framework.

Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, CA 95014, USA: Zustellung von Push-Mitteilungen an iOS-Geräte über den Apple Push Notification Service; verarbeitet werden das Gerätekennzeichen und der Text der Push-Mitteilung. Die Übermittlung in die USA erfolgt auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-US Data Privacy Framework.